Beurkundungen
Als im Kanton St. Gallen tätige Rechtsanwälte sind wir berechtigt, insbesondere für folgende Rechtsgeschäfte als öffentliche Notare tätig zu sein:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
- Beurkundung von Gründungen, Statutenänderungen, Kapitalveränderungen von Gesellschaften
- Beurkundung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen sowie Verpfründungsverträgen
- Beurkundung von Bürgschaftserklärungen
- Beurkundung von Vorsorgeaufträgen
Öffentliche Beurkundungen von Grundstücksverträgen werden nach wie vor vom örtlich zuständigen Grundbuchamt vorgenommen.
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