Vollmacht / Honorar


Wir sind stets bemüht, unseren Klienten effiziente Dienstleistungen zu erbringen. Wir schaffen Transparenz, indem wir regelmässig Rechnung stellen; dadurch sind unsere Klienten über die Entwicklung des Mandates im Bilde, und es drohen keine unangenehmen Überraschungen.

Die Schwierigkeit der Sache, die mit dem Mandat verbundene Verantwortung und die Bedeutung der Sache für den Klienten bilden die Grundlage für die Honorarbemessung, welche mit jedem Klienten bei der Auftragserteilung vereinbart wird. Bei den Stundenansätzen lehnen wir uns bei aussergerichtlichen Mandaten an die Richtlinien des St. Gallischen Anwaltsverbandes an, die Honorare werden jedoch bei jedem Mandat mit individueller Honorarvereinbarung geregelt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Verwaltungsverfahren gelten die jeweils verbindlichen Tarifordnungen.

Für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten vereinbaren wir in der Regel ein jährliches Grundhonorar sowie ein Honorar nach Arbeitsaufwand; beides bemisst sich nach der mit dem Mandat verbundenen Verantwortung.

 

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